Garantiebedingungen
WARENANNAHME
Bei Annahme der Ware muss der Kunde sicherstellen, dass keine Transportschäden entstanden sind. Falls Schäden vorliegen, muss dies Nivio Parts innerhalb von zwölf (12) Stunden nach Erhalt mitgeteilt werden; nach Ablauf dieser Frist übernimmt Nivio Parts keine Verantwortung für Reklamationen gegenüber dem Transportunternehmen, und eine Rücksendung des Artikels aus diesem Grund wird nicht akzeptiert.
GARANTIE
Alle unsere Produkte bieten eine Garantie von 1 Jahr, vorausgesetzt, die Montage wird von qualifiziertem Personal in einer autorisierten Werkstatt gemäß den Anweisungen und Spezifikationen des Fahrzeugherstellers durchgeführt. Dies muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Falls während der Garantiezeit ein Defekt oder eine Anomalie an dem gekauften Material auftritt, muss dies so schnell wie möglich Nivio Parts mitgeteilt werden, die dem Kunden das weitere Vorgehen mitteilen.
Die Garantie gilt nicht für elektronische Komponenten.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Die Garantie deckt keine Defekte ab, die durch folgende Umstände verursacht werden:
Unsachgemäße Handhabung, unsachgemäßer Gebrauch, Nachlässigkeit, Überlastung oder Vernachlässigung des Teils sowie durch instabile Stromversorgung, Überspannung, fehlerhafte Installationen oder Montage und andere externe Ursachen, die nicht auf die Herstellung und Qualität des Teils zurückzuführen sind.
Schäden durch Bruch, Stöße oder Kratzer oder unsachgemäße Pflege.
Schäden, die durch den Transport, durch Einwirkungen oder atmosphärische Einflüsse oder andere Fälle höherer Gewalt verursacht wurden, die nicht auf die Qualität des Teils zurückzuführen sind.
Reparaturen und/oder Installationen der Teile durch nicht qualifiziertes Personal.
Mangelnde Wartung des Fahrzeugs, in das die Teile eingebaut wurden, oder unsachgemäße Wartung entgegen den Anweisungen des Herstellers.
Motoren:
Die Garantie gilt ausschließlich für den Hauptteil des Motors, bestehend aus Zylinderkopf, Block und internen Funktionsteilen. Ausgeschlossen sind externe Teile wie Einspritzpumpen, Einspritzdüsen, Glühkerzen, Zündkerzen, Riemen, Schläuche, Verteiler und Zündspulen, Wasserpumpen, Thermostate, Schwungräder, Kupplungen, Turbolader, Ansaug- und Abgaskrümmer, verschiedene Kühler, Unterdruckpumpen, Lüfter, Sensoren und elektrische Installationen oder andere nicht genannte Teile.
Zahnriemen:
Für eine wirksame Garantie muss der Austausch von Zahnriemen, Spannern und Lagern nachgewiesen werden. Andernfalls erlischt die Garantie.
Bei Steuerketten müssen diese sowie Schienen und Spanner ersetzt werden.
Überhitzung des Motors aufgrund externer Ursachen.